Eine Hauseingangsüberdachung schützt Ihre Haustür vor der Witterung und Sie stehen nicht im Regen, wenn Sie nach Hause kommen.
Wir planen individuell nach den baulichen Gegebenheiten Ihre Überdachung und passen diese optimal an.
Der Bau eines Terrassendaches ist in den meisten Fällen in Niedersachsen bis 30 m² nicht bauantragspflichtig. Es müssen aber die landesbaurechtlichen Verordnungen und Vorgaben aus dem Bebauungsplan eingehalten werden wie z.B. Grenzabstände und eine Statik für die Dachtragkonstruktion.
Terrassendach mit Dachüberständen
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